Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung des Gäste-WLAN im Ferienhaus „Friesenhuus“
26506 Norden, Krokusstrasse 35a
I. Unsere Leistungen
Der Vermieter gestattet dem Mieter bzw. den Mietern für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des Gäste-WLAN Netzwerks (Hotspot) im Ferienhaus, der Wohnung, des Appartements und dem damit verbundenen Zugang zum Internet. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot, oder eine störungsfreie Nutzung, oder eine bestimmte örtliche Abdeckung besteht nicht. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von Emails ermöglicht. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Hotspot aus technischen oder sonstigen Gründen zeitweise oder ganz einzustellen.
II. Zugang und Nutzung
Dem Mieter obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung aller Voraussetzungen an seinem Endgerät zur Nutzung des Hotspot. Voraussetzung für die Nutzung des Hotspot ist ein akzeptieren dieser AGB. Bei Auswahl des Hotspot im Endgerät erfolgt dies in der Regel über die Anwahl einer Begrüßungsseite bei der erstmaligen Einwahl. Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten sind zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall Dritten bekannt werden. Sofern Tatsachen oder eine begründete Annahme vorliegen, dass unberechtigte Dritte Kenntnis der Zugangsdaten erlangt haben, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Zugangscodes werden ggf. nach Mietende durch den Vermieter geändert.
III. Gefahren, Protokoll
Der Hotspot ermöglicht in der Regel nur den Zugang zum lnternet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des Hotspot erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die lnternetaktivitäten des Mieters, soweit die Daten gespeichert sind, nicht an Dritte weitergegeben werden, außer den strafverfolgenden Behörden (2.8. Polizei, Staatsanwaltschaft) auf Nachfrage.
IV. Verantwortlichkeit und Haftungsfreistellung
Für die über den Hotspot übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Abruf kostenpflichtiger Inhalte geschieht auf eigene Verantwortung. Eventuelle Abrechnungen über die Telefonrechnung werden dem Mieter vom Vermieter im Nachhinein in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des Hotspot das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere
den Hotspot weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen,
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten,
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten,
den Hotspot nicht zur Versendung von Spam oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die durch Verstoß gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegenden Vereinbarungen beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und /oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.
Diese AGB werden beim Einloggen in das Gäste WLAN akzeptiert.